
Bekanntmachung der Tischler-Innung Ruhr: Satzungsänderung
Die Innungsversammlung der Tischler-Innung Ruhr hat in ihrer Sitzung am 19. November 2024 die Änderung des § 30 Abs. 1 S. 1 der Innungssatzung beschlossen.
§ 30 Abs. 1 S. 1 der Innungssatzung lautet nunmehr wie folgt:
Der Vorstand besteht aus dem Obermeister, seinem Stellvertreter und sechs weiteren Mitgliedern.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 61 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3 HwO mit Schreiben vom 09.04.2025 von der Handwerkskammer Dortmund genehmigt.
Die elektronische Veröffentlichung der Satzungsänderung ist auch unter www.handwerk-ruhr.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar.
Bochum, 24.04.2025
Wolfgang Hoffmann, Obermeister
Johannes Motz, Geschäftsführer